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Garantiebestimmungen

Community Playthings Deutschland GmbH

Nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen garantiert Community Playthings Deutschland GmbH, Talweg 18, 07639 Bad Klosterlausnitz ("Community Playthings") hiermit, dass die unter der Marke Community Playthings in dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland veräußerten Produkte für die Dauer von 15 Jahren ab dem Rechnungsdatum (Garantiezeit) frei von Material- oder Verarbeitungsfehlern sein werden.

Soweit Material- oder Verarbeitungsfehler vorliegen, ist Community Playthings während der Garantiezeit ausschließlich dazu verpflichtet, die veräußerten Produkte, Produktteile oder Komponenten, die unter diese Garantie fallen, nach eigenem Ermessen ganz oder teilweise zu reparieren oder durch Lieferung vergleichbarer Teile zu ersetzen.

SONSTIGE ANSPRÜCHE DES KÄUFERS GEGEN COMMUNITY PLAYTHINGS AUF GRUNDLAGE DER GARANTIE, INSBESONDERE AUF SCHADENSERSATZ, SIND AUSGESCHLOSSEN.

DIE VERTRAGLICHEN ODER GESETZLICHEN RECHTE DES KÄUFERS GEGENÜBER COMMUNITY PLAYTHINGS, INSBESONDERE DIE RECHTE NACH § 437 BGB, WERDEN DURCH DIE GARANTIE IN KEINER WEISE BERÜHRT.

Community Playthings übernimmt im Rahmen der Garantie keine Haftung für Material- oder Verarbeitungsfehler des Produkts, Produktteils oder der Komponenten, die sich aus bloßer Abnutzung, Verschleiß, mutwilliger Beschädigung, Nachlässigkeit, außergewöhnlichen Einsatzbedingungen, falscher oder missbräuchlicher Anwendung oder einem Fehler beim Aufbau oder einer Verwendung entgegen den von Community Playthings veröffentlichten Gebrauchsanweisungen oder aus sonstigen Modifikationen, Änderungen oder Reparaturen des Produkts, Produktteils oder der Komponente ohne ein schriftliches Einverständnis seitens Community Playthings ergeben.

Ebenso übernimmt Community Playthings keine Haftung für folgende Umstände:

  • Natürliche Abweichungen in Maserung und Gestalt des Holzes sowie wachstumsbedingte Unregelmäßigkeiten;
  • Veränderungen der Oberfläche infolge von Alterung oder Lichteinfall;
  • Die Übereinstimmung in Farbe, Maserung oder Oberflächenstruktur von natürlichen Materialien; und
  • Die Farbechtheit oder die Übereinstimmung der Farbe von Stoffen einschließlich der exakten Übereinstimmung von Zuschnitten oder Stoffprobenkarten.

Community Playthings ist zudem nicht verantwortlich und übernimmt keine Garantie für Produkte, die extremen Umgebungsbedingungen ausgesetzt oder nicht ordnungsgemäß gelagert worden sind.

  1. Diese Garantie ist höchstpersönlich, d.h. sie ist nicht übertragbar und bezieht sich ausschließlich auf Käufer, die das neue Produkt unmittelbar von Community Playthings erworben haben.
  2. Community Playthings übernimmt keine Haftung unter der vorgenannten Garantie, wenn der gesamte Kaufpreis für die Produkte, Produktteile oder Komponenten nicht rechtzeitig bei Community Playthings eingegangen ist.
  3. Um die Ansprüche aus der Garantie geltend machen zu können, hat der Käufer Community Playthings zu kontaktieren und die Ware sodann in gegenseitiger Absprache und unter Befolgung des von Community Playthings bestimmten Verfahrens an die ihm mitgeteilte Adresse zurückzusenden.

Die Kosten der Einsendung und Rücksendung des Produkts übernimmt Community Playthings. Wurde dem Käufer jedoch für die Einsendung ein bestimmtes Frachtunternehmen genannt und nutzt der Käufer ein anderes Frachtunternehmen, kommt Community Playthings für die Kosten der Einsendung nicht auf. Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt sich bei der Prüfung des Produkts durch Community Playthings oder den zuständigen Kundendienst heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garantieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht besteht, ist Community Playthings berechtigt, eine Service-Gebühr in Höhe der Versendungskosten zu erheben. Dies gilt nicht, wenn der Käufer nachweist, dass er den Umständen nach nicht erkennen konnte, dass der Garantieanspruch nicht bestand.

Diese Garantiebestimmungen und ihre Auslegung unterliegen vorbehaltlich zwingender internationalprivatrechtlicher Vorschriften dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. § 1 Abs. 1 des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so sind die Gerichte in Frankfurt a. M. für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis ausschließlich zuständig. In allen anderen Fällen können Community Playthings oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

Diese Garantiebestimmungen treten am 1.Juli 2019 in Kraft.